Mehrrechtsstaaten

Mehrrechtsstaaten
Mehrrechtsstaaten,
 
Bezeichnung des internationalen Privatrechts für Staaten, die kein einheitliches Privatrecht besitzen, sondern in verschiedene Teilrechtsgebiete zerfallen, häufig bei Bundesstaaten (z. B. USA, Großbritannien und Nordirland, Australien, Kanada, Bundesrepublik Jugoslawien, Spanien). So gilt z. B. in den USA in jedem Einzelstaat eine eigene Privatrechtsordnung. Verweist das internationale Privatrecht in Deutschland auf das Recht eines Mehrrechtsstaates, so bestimmt grundsätzlich dessen interlokales Privatrecht, welche Teilrechtsordnung anzuwenden ist.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Internationales Privatrecht (Europäische Union) — Das Internationale Privatrecht der Europäischen Union umfasst die von dieser beschlossenen vereinheitlichenden kollisionsrechtlichen Verordnungen. Von diesen sind bislang die Verordnungen Rom II (außervertragliche Schuldverhältnisse) und Rom I… …   Deutsch Wikipedia

  • interlokales Privatrecht — interlokales Privatrecht,   Gesamtheit der Rechtsnormen, die angeben, welches Recht anzuwenden ist, wenn das Privatrecht innerhalb eines Staates (insbesondere eines Bundesstaates) nicht einheitlich, sondern in bestimmten Gebieten unterschiedlich… …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”