- Mehrrechtsstaaten
- Mehrrechtsstaaten,Bezeichnung des internationalen Privatrechts für Staaten, die kein einheitliches Privatrecht besitzen, sondern in verschiedene Teilrechtsgebiete zerfallen, häufig bei Bundesstaaten (z. B. USA, Großbritannien und Nordirland, Australien, Kanada, Bundesrepublik Jugoslawien, Spanien). So gilt z. B. in den USA in jedem Einzelstaat eine eigene Privatrechtsordnung. Verweist das internationale Privatrecht in Deutschland auf das Recht eines Mehrrechtsstaates, so bestimmt grundsätzlich dessen interlokales Privatrecht, welche Teilrechtsordnung anzuwenden ist.
Universal-Lexikon. 2012.